Grundsätzlich besteht für Unternehmen, egal welcher Größe, eine Archivierungspflicht für alle Dokumente, die eine Relevanz für die Besteuerung haben.
In Deutschland führen die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichungen und Unterlagen in elektronischer Form) im Detail auf, welche Dokumente dies sind.
- Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Bilanzen
- empfangene Handels- und Geschäftsbriefe
- Wiedergaben der abgesandten Handels- und Geschäftsbriefe
- Buchungsbelege
- sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind
Darüber hinaus ist auch jegliche Korrespondenz betroffen, durch die ein Geschäft vorbereitet, abgewickelt, abgeschlossen oder rückgängig gemacht wird.
Da viele dieser Informationen heutzutage per E-Mail übermittelt werden, reicht die alleinige Archivierung von Rechnungen nicht aus.
Auch das Ausdrucken und Abheften von E-Mails reicht nicht aus, da diese unveränderbar im Original archiviert werden müssen.
Aus diesem Grund bietet publishsoft mit MailStore als führendes Produkt für rechtsichere E-Mail-Archivierung, für Sie eine Online-Lösung an.