Gemäß dem Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen zum 01.01.2025 Pflicht.
Der Gesetzgeber hat jedoch in § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG eine Übergangsregelung zu § 14 Abs. 1 und 2 UStG erlassen, die es Rechnungsausstellern bis zum 31.12.2026 erlaubt, auch weiterhin Rechnungen im PDF-Format (oder auf Papier) zu versenden.