Gemäß dem Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen zum 01.01.2025 Pflicht.
Der Gesetzgeber hat jedoch in § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG eine Übergangsregelung zu § 14 Abs. 1 und 2 UStG erlassen, die es Rechnungsausstellern bis zum 31.12.2026 erlaubt, auch weiterhin Rechnungen im PDF-Format (oder auf Papier) zu versenden.
Die publishsoft e. K. wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsempfängers, von dieser Übergangsregelung ab 01.01.2025 vorerst Gebrauch machen.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, gehen wir davon aus, dass wir Ihnen Ihre Rechnung auch weiterhin auf dem bisherigen Weg zukommen lassen dürfen.
Für Lieferanten
Unsere Mailadresse für die Zuleitung von Lieferantenrechnungen lautet accounting@publishsoft.de